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Deutsch Integrationskurse / Deuföv

Deutsch Integrationskurse

Allgemeine Informationen zu Integrationskursen finden Sie hier: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/integrationskurse-node.html

Das Zuwanderungsgesetz regelt seit dem 01.01.2005 die Integrationsangebote für Zugewanderte. Die sprachliche Integration besteht aus einem Sprachkurs Deutsch als Fremdsprache zur Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse sowie einem Orientierungskurs zur Vermittlung von Wissen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur. Der Sprachkurs umfasst den Basis- und Aufbaukurs (insgesamt sind 600 Stunden a` 45 Minuten zu absolvieren). Der Sprachkurs kann mit einem Abschlusstest auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens (der Deutsch Test für Zuwanderer) abgeschlossen werden. Damit wird ein Nachweis für die Einbürgerung dokumentiert und bessere Chancen zur Integration in den Arbeitsmarkt erreicht. Die Wartezeit für die deutsche Staatsbürgerschaft würde sich mit dem Erwerb des Zertifikats Deutsch B1 oder des Deutsch Tests für Zuwanderer Niveau B1 um ein Jahr verkürzen. An den Sprachkurs schließt der Orientierungskurs mit 100 Stunden. Hier wird das Grundwissen über das politische, wirtschaftliche und soziale Leben in Deutschland erlernt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert für Berechtigte den Integrationskurs, so dass eine Kursgebühr von 1,95 € / Unterrichtsstunde bei der verbindlichen Anmeldung erhoben wird. Bei Sozialhilfebezug (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (SGB II) kann ein Antrag auf Kostenbefreiung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt werden.

Berufssprachkurse Deuföv

Das Basismodul von B1 auf B2 umfasst 400 Unterrichtsstunden. Am Ende wird eine Prüfung auf dem Niveau B2 abgelegt. Voraussetzungen für die Teilnahme sind Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 und der vorausgehende Abschluss des Integrationskurses. Die Zulassung zum Kurs erfolgt über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter und in bestimmtem Fällen auf Antrag beim BAMF.

Der Kurs wird vom BAMF gefördert.

Eine Einstufung und individuelle Beratung vor Kursbeginn ist Pflicht.


Anmeldung nur bei:

SABINE GRÖPEL, stellv. Geschäftsführerin, Leitung Programmbereich Sprachen, Gleichstellungsbeauftragte
SABINE GRÖPEL
stellv. Geschäftsführerin, Leitung Programmbereich Sprachen, Gleichstellungsbeauftragte

18.05.24 21:12:19