Graßl, Gerhard
Mit den Richtlinien nach § 53c SGB XI des GKV- Spitzenverbandes wurden die Voraussetzungen geschaffen, zusätzliche Betreuungskräfte mit Finanzierung durch die Pflegeversicherung im vollstationären Bereich einzustellen. Diese Betreuungskräfte sollen insbesondere durch Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen das Wohlbefinden von pflegebedürftigen Menschen mit demenzbedingten Störungen, psychischen Erkrankungen und geistigen Behinderungen positiv beeinflussen. Dieser Lehrgang vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für eine solche Tätigkeit nach § 53c SGB XI.
Selbsthypnose für Betreuungskräfte: Mit innerer Kraft und neuen Glaubenssätzen zu starkem Selbstwert und neuem Selbstbild!